VES-Pensionsrückstellungen

Das Update 5.40 und die Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungs­gesetzes

Als versicherungsmathematischer Dienstleister unterstützen wir seit mehr als zwei Jahrzehnten Versicherungsunternehmen, Steuerberater und Wirtschafts­prüfer bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen. In dieser Eigenschaft bieten wir seit vielen Jahren auch die Software VES-Pensionsrückstellungen an.

Mit dem diesjährigen Update der Software erfolgt eine erste Umsetzung des Ge­setzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) vom 25. Mai 2009 (BGBI. I S. 1102).

Mit diesem Gesetz ändern sich die Regeln für die Bilanzierung von Pensionsrück­stellungen.Bei Rückstellungen nach § 253 Absatz 1 HGB ist auf den „nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag“ abzustellen. Damit sind künftige Veränderungen der Bemessungsgrundlagen (z. B. bei gehaltsab­hängigen Zusagen) oder Rentenanpassungen, die der Höhe nach nicht festgelegt sind, zu berücksichtigen. Bei größeren Beständen kann es geboten sein, den Ef­fekt von Fluktuation ggf. anhand von unternehmensindividuellen Daten zu be­rücksichtigen.

Außerdem ist mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffent­lichten Zinssatz zu rechnen.
Daher unterscheidet sich die Berechnung nach BilMoG wesentlich von der nach § 6a EStG.

Diese Änderungen sind erstmalig in dem Wirtschaftsjahr anzuwenden, das nach dem 31.12.2009 beginnt, sie können aber auch schon in Wirtschaftsjahren an­gewendet werden, die nach dem 31.12.2008 beginnen.

Das Update unserer Software VES-Pensionsrückstellungen setzt genau an dieser Stelle an. Die Software ist nun so konzipiert, dass sie – auf Basis der von der Fi­nanzverwaltung allgemein anerkannten Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck für die Pensionsversicherung – die Berechnungen gutachterlicher Werte zu einem belie­bigen Stichtag sowohl für die Handelsbilanz als auch für die Steuerbilanz ermög­licht.

VES GmbH