VES-Pensionsrückstellungen
Das Update 5.40 und die Umsetzung des BilanzrechtsmodernisierungsgesetzesAls versicherungsmathematischer Dienstleister unterstützen wir seit mehr als zwei Jahrzehnten Versicherungsunternehmen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen. In dieser Eigenschaft bieten wir seit vielen Jahren auch die Software VES-Pensionsrückstellungen an.
Mit dem diesjährigen Update der Software erfolgt eine erste Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) vom 25. Mai 2009 (BGBI. I S. 1102).
Mit diesem Gesetz ändern sich die Regeln für die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen.Bei Rückstellungen nach § 253 Absatz 1 HGB ist auf den „nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag“ abzustellen. Damit sind künftige Veränderungen der Bemessungsgrundlagen (z. B. bei gehaltsabhängigen Zusagen) oder Rentenanpassungen, die der Höhe nach nicht festgelegt sind, zu berücksichtigen. Bei größeren Beständen kann es geboten sein, den Effekt von Fluktuation ggf. anhand von unternehmensindividuellen Daten zu berücksichtigen.
Außerdem ist mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz zu rechnen.Daher unterscheidet sich die Berechnung nach BilMoG wesentlich von der nach § 6a EStG.
Diese Änderungen sind erstmalig in dem Wirtschaftsjahr anzuwenden, das nach dem 31.12.2009 beginnt, sie können aber auch schon in Wirtschaftsjahren angewendet werden, die nach dem 31.12.2008 beginnen.
Das Update unserer Software VES-Pensionsrückstellungen setzt genau an dieser Stelle an. Die Software ist nun so konzipiert, dass sie – auf Basis der von der Finanzverwaltung allgemein anerkannten Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck für die Pensionsversicherung – die Berechnungen gutachterlicher Werte zu einem beliebigen Stichtag sowohl für die Handelsbilanz als auch für die Steuerbilanz ermöglicht.

