VES-MaZ: Zahlstellen-Meldeverfahren

Neue Software aus dem Hause VES 

Durch eine Änderung des § 202 Absatz 2 Satz 1 SGB V wird mit Wirkung vom 01. Januar 2011 das maschinell unterstützte Zahlstellen-Meldeverfahren auch für Zahlstellen (Leistungserbringer) verpflichtend (vergleiche Artikel 5 Nummer 10 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 21 Absatz 11 des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2007 [Bundesgesetzblatt Teil I Nummer 67 Seite 3024]).

Daher befindet sich bereits eine neue Software – VES-MaZ – in der Entwicklung, die den gesetzlichen Anforderungen nachkommt und zahlreiche Vereinfachungen im Umgang mit Krankenkassenmeldungen mit sich bringen wird. Eine Zahlstelle kann an diesem Verfahren allerdings nur mittels zertifizierter Software teilnehmen, so dass die VES die Zertifizierung gegen Mitte des Jahres 2010 anstreben wird, um diesen Prozess am Jahresende zum Abschluss zu bringen. Die ITSG – Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH – wird die notwendige Systemuntersuchung durchführen und das Zertifikat ausstellen. Wichtig - und somit Teil der Zertifizierung - sind sämtliche Prozesse im Rahmen der Krankenkassenabwicklung für Zahlstellen, die der Beitragsabführungspflicht unterstehen. Die Daten fließen bidirektional, so dass sämtliche Meldungen der Krankenkassen an eine Zahlstelle ebenfalls elektronisch vorgenommen werden.

Prozesse in VES-MaZ:

  • Krankenkassenan-/abmeldung
  • Krankenkassenwechsel
  • Beginn/Änderung/Ende der Beitragspflicht
  • Beitragsberechnung (KV/PV)
  • VBMax-Änderung
  • Bestandsmeldung
  • Chronologische Führung der Krankenkassen-Versichertendaten 
  • Rückrechnungen

Wir befinden uns aktuell in der Planungsphase, haben bereits einen Architekturprototypen erstellt und werden in Kürze auf Basis der durch die ITSG vorgegebenen Schnittstellen mit der Implementierung des Datenmodells und der Geschäftsprozesse beginnen. Die Umsetzungsphase soll im ersten Halbjahr 2010 beendet sein, so dass im Anschluss daran die Systemprüfung und die Praxisphase folgen. Im Rahmen der Praxisphase sieht die Prüfstelle eine dreimonatige Testphase in einem Produktivsystem vor.

Nach der Zertifikaterteilung wird die Software einer permanenten Qualitätskontrolle unterzogen, die zu einer jährlichen Erneuerung des Zertifikats führen wird.

VES-MaZ richtet sich nicht nur an bestehende VES-Kunden, sondern kann auch an beliebige Bestandsverwaltungsprogramme angebunden werden. Die entsprechenden technischen Vorgaben werden ebenfalls im ersten Halbjahr 2010 festgelegt, können sich allerdings im Rahmen der Systemuntersuchung ggf. noch leicht ändern.

Sollten Sie Fragen zu dem Verfahren haben, steht Ihnen unsere Entwicklungsleitung in Person von Herrn Thomas Kirschner unter der Rufnummer 02332/7093-48 oder Herrn Dr. Michael Person unter der Rufnummer 02332/7093-46 gerne zur Verfügung.

VES GmbH