Neue Anforderungen an das ZfA-Meldeverfahren

Mit dem Meldejahr 2010 sind bereits erhebliche Änderungen im ZfA-Meldeverfahren verabschiedet worden. Bisher bekannt unter „RebSy“, wird das Meldeverfahren jetzt unter dem Titel „MeFin“ geführt und beinhaltet u.a. das RebSy-Verfahren. Neben diesem bisherigen Meldegrund MZ01, der sich auf die Rentenbezugsmitteilung nach §22a EStG bezieht, werden ab Januar 2011 (für das Meldejahr 2010) die Meldegründe MZ10 (Meldung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Sinne des §10 Absatz 1 Nummer 3 i.V.m. Absatz 2 Satz 3 EStG und §10 Absatz 1 Nummer 3a EStG) und MZ20 (Datensatz zur Übermittlung der Beiträge zu einem Basisrentenvertrag im Sinne des §10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b i.V.m. Absatz 2 Satz 2 EStG) verlangt.

Als Identifikationsmerkmal für die neuen Bescheinigungsverfahren wird die in 2008 eingeführte Steueridentifikationsnummer Gültigkeit finden. Diese kann über das „MAV“ (Maschinelles Anfrageverfahren) bei der ZfA ebenfalls auf elektronischem Wege erfragt werden. Das Verfahren ist bereits seit dem 01. Mai 2010 freigeschaltet und betrifft die Riester- und Basisrenten-Bestände sowie die Bestände der privaten Krankenkassen.

Der Meldegrund MZ01 im RebSy-Verfahren wird ab dem Meldejahr 2010 um die Bereitstellung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Leistungsempfänger erweitert. Eine Meldung dieser Daten ist obligatorisch.

Sobald alle notwendigen Informationen vorliegen, werden wir unser System VES-ReV entsprechend aktualisieren. Die ZfA hat die Bekanntgabe der neuen Meldegründe und die Anpassung des Meldegrundes MZ01 für August 2010 angekündigt. Für die erste Meldung der neuen Meldegründe ist ein Zeitfenster 01. Januar 2011 bis 28. Februar 2011 vorgesehen; das MAV für die neuen Bescheinigungsverfahren kann bereits über unsere Applikation durchgeführt werden.

Nehmen Sie bei Rückfragen gerne Kontakt mit unserem Herrn Stefan Jellinghaus unter der Rufnummer 0 23 32 / 70 93 - 25 oder alternativ per Email Stefan.Jellinghaus@ves.de auf.

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