Funktionsausgliederung im Vermögensmanagement
Funktionsausgliederung - Unser Service für Sie!
Von der Auslagerung einzelner Funktionsbereiche (z.B. Back-Office Tätigkeiten) bis hin zur gesamten Funktionsausgliederung unterstützen unsere qualifizierten Mitarbeiter gewissenhaft Ihren Geschäftsbetrieb.

Unabhängig davon, ob Sie sich für eine temporäre oder permanente Funktionsausgliederung entscheiden: Transparenz und Kontrolle sind jederzeit gewährleistet.

Bei steigenden IT-Anforderungen haben Sie zusätzlich die Möglichkeit das VES Rechenzentrum zu nutzen.

Halten Sie Ihre Kosten transparent!

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Was ist eine Funktionsausgliederung?
Ganz allgemein beschreibt eine Funktionsausgliederung die Abgabe von Unternehmensaufgaben an Drittunternehmen.
D.h. bisher intern erbrachte Leistungen werden an ein Fremdunternehmen ausgelagert. Spezielle Funktionsausgliederungsverträge regeln dabei die Art, Dauer und den eigentlichen Gegenstand der Leistung sowie die dafür zu entrichtenden Engelte.

Funktionsausgliederung - auch was für Sie?
Immer mehr Unternehmen haben die Funktionsausgliederung als einen Weg erkannt, um sich im ständig wandelnden Markt gegen Mitbewerber behaupten zu können.
Der zunehmende Kostendruck, der Wunsch nach höherer Servicequalität und das Bedürfnis, den Kundenerwartungen besser gerecht zu werden, veranlasst nicht nur große Konzerne, sondern auch kleinere Unternehmen sich zunehmend auf ihre Kernkompetenzen zu fokussieren und Standardleistungen auszulagern.
Worin liegen die Vorteile einer Funktionsausgliederung?
Unter strategischen Gesichtspunkten hilft eine Funktionsausgliederung Finanzmittel und Investitionen auf das eigentliche Kerngeschäft zu konzentrieren. So werden insbesondere nicht direkt wertschöpfende Tätigkeiten an einen Dritten ausgelagert. Voraussetzung für eine erfolgreiche Funktionsausgliederung ist die Professionalität des Service-Unternehmens. Dazu gehört insbesondere die Gewährleistung, technische und personelle Kapazitäten im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen zur Verfügung zu stellen.

Mit der Funktionsausgliederung werden Probleme, die im Zuge der Personalbeschaffung und insbesondere der Personalqualifikation regelmäßig entstehen, reduziert. Dennoch sollte ein qualifizierter Know-how-Transfer grundsätzlich Bestandteil der partnerschaftlichen Beziehung sein.
Ein weiterer Aspekt, der bei Auslagerungsentscheidungen zunehmend wichtiger wird, ist in der Kostensituation zu sehen.
Wie funktioniert die Funktionsausgliederung? - Ausgangssituation

Beispiel: Vermögensverwaltung eines Versicherungsunternehmens

Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) enthält in § 5 Abs. 3 Nr. 4 einen Passus, der sich unter anderem mit Funktionsausgliederungen im Bereich der Vermögensverwaltung beschäftigt.

Die Versicherungsaufsicht nimmt ihre Aufsichtsfunktion (Stichwort: Missstände) gem. § 81 Abs. 4 Nr. a VAG auch für ausgegliederte Kernfunktionen, wie der Vermögensverwaltung, wahr.

Funktionsausgliederungsverträge sind der Aufsicht vor deren Inkrafttreten einzureichen (Frist bei Nicht-Versicherungsunternehmen, wie z.B. der VES GmbH, ist drei Monate; § 13 Abs. 1 a) VAG).
Wie funktioniert die Funktionsausgliederung? - Datenlieferung
Im Vorfeld der Aufnahme der Dienstleistung wird deren Umfang bestimmt. Regelmäßig sind die meldepflichtigen Vorgänge der Vermögensverwaltung Bestandteil der gewünschten Ausgliederung, d.h. es wird definiert, welche Anzeigen und Berichte Bestandteil der Leistung sind. Eine Checkliste, die den aktuell gültigen melderechtlichen Stand beinhaltet, vereinfacht die Definition des Leistungsumfangs.

Das Versicherungsunternehmen liefert regelmäßig, zu definierten Zeiten und in definierter Form, die entsprechenden „Rohdaten“ an die VES GmbH. Dabei können unterschiedliche Kommunikationswege gewählt werden (z.B. gesicherter Datentransfer über EDV; Fax; Brief etc.). Ein Mitarbeiter der VES GmbH bestätigt den Erhalt und beginnt mit der Prüfung der Unterlagen. Die Qualifizierung beinhaltet in Zweifelsfällen auch die zeitnahe Abstimmung mit dem Kunden.
Wie funktioniert die Funktionsausgliederung? - Datenverarbeitung
Die geprüften Daten werden bei der VES in ein EDV-System übertragen und nehmen dabei an Plausibilitäts- und Konsistenzprüfungen teil.
Zum vereinbarten Stichtag bzw. turnusmäßig bekommt das Versicherungsunternehmen die „verarbeiteten Daten“ in Form von Listen, Berichten und/oder Auswertungen über den definierten Kommunikationsweg übermittelt.

Alle mit der Funktionsausgliederung betrauten VES-Mitarbeiter sind dem Vertragspartner namentlich benannt und selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies wird dem Vertragspartner im Zuge von sog. „Vertraulichkeitserklärungen“ schriftlich zugesichert.

Die übermittelten und verarbeiteten Daten unterliegen im Hause VES den strengen Regelungen des Datenschutzes gem. dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Modell A (VM-Software und Dienstleistungen vollständig bei der VES GmbH)

Ausgangslage:
  • quartalsweise Lieferung der Belege zu den Käufen,Verkäufen und Ausschüttungen von Kapitalanlagen vom Kunden an die VES

Vorgehen:
  • Eingabe desTagesgeschäfts (Käufe,Verkäufe und Ausschüttungen) alsTransaktionen in KPV im Hause der VES. Dazu gehören auch Sollstellungen, Zinsabgrenzungen und Bewertungen.
  • Erstellen der Analysen und aufsichtsrechtlichen Meldungen in KPV und in Düva im Hause derVES
  • quartalsweise Lieferung der Analysen und aufsichtsrechtlichen Meldungen in Dateiform an den Kunden

Aufsichtsrechtliche Meldungen:
  • die erstellte Meldedatei wird vom Kunden an die Aufsichtsbehörde (i.d.R. BaFin ) weitergeleitet
Modell B (Düva beim Kunden, VM-Software und Dienstleistung bei der VES GmbH)

Ausgangslage:
  • quartalsweise Lieferung der Belege zu den Käufen,Verkäufen und Ausschüttungen von Kapitalanlagen vom Kunden an die VES
  • Düva 2000 im Einsatz beim Kunden

Vorgehen:
  • Eingabe desTagesgeschäfts (Käufe,Verkäufe und Ausschüttungen) alsTransaktionen in KPV im Hause der VES. Dazu gehören auch Sollstellungen, Zinsabgrenzungen und Bewertungen.
  • Erstellen der Analysen und aufsichtsrechtlichen Meldungen in KPV und in Düva im Hause derVES
  • quartalsweise Lieferung der Analysen und aufsichtsrechtlichen Meldungen in Dateiform an den Kunden

Aufsichtsrechtliche Meldungen:
  • die Meldungen werden vom Kunden in Düva 2000 importiert
  • die erstellte Meldedatei wird vom Kunden an die Aufsichtsbehörde (i.d.R. BaFin ) weitergeleitet
Modell C (VM-Software beim Kunden und der VES GmbH, Dienstleistung bei der VES GmbH)

Ausgangslage:
  • quartalsweise Lieferung der Belege zu den Käufen,Verkäufen und Ausschüttungen von Kapitalanlagen vom Kunden an dieVES
  • KPV im Einsatz beim Kunden
  • Düva 2000 im Einsatz beim Kunden

Vorgehen:
  • Eingabe desTagesgeschäfts (Käufe,Verkäufe und Ausschüttungen) alsTransaktionen in KPV im Hause der VES. Dazu gehören auch Sollstellungen, Zinsabgrenzungen und Bewertungen.
  • quartalsweise Lieferung der KPV-Datenbestände an den Kunden

Aufsichtsrechtliche Meldungen:
  • der Kunde erstellt die gewünschten Analysen und Meldungen in KPV
  • die Meldungen werden vom Kunden in Düva 2000 importiert
  • die erstellte Meldedatei wird vom Kunden an die Aufsichtsbehörde (i.d.R. BaFin ) weitergeleitet
VES GmbH
Wittener Straße 7-9
58285 Gevelsberg
info@ves.de - +49 2332 7093-0
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