Was ist eine Funktionsausgliederung?
Ganz allgemein beschreibt eine Funktionsausgliederung die Abgabe von Unternehmensaufgaben an Drittunternehmen.
D.h. bisher intern erbrachte Leistungen werden an ein Fremdunternehmen ausgelagert. Spezielle Funktionsausgliederungsverträge regeln dabei die Art, Dauer und den eigentlichen Gegenstand der Leistung sowie die dafür zu entrichtenden Engelte.
Funktionsausgliederung - auch was für Sie?
Immer mehr Unternehmen haben die Funktionsausgliederung als einen Weg erkannt, um sich im ständig wandelnden Markt gegen Mitbewerber behaupten zu können.
Der zunehmende Kostendruck, der Wunsch nach höherer Servicequalität und das Bedürfnis, den Kundenerwartungen besser gerecht zu werden, veranlasst nicht nur große Konzerne, sondern auch kleinere Unternehmen sich zunehmend auf ihre Kernkompetenzen zu fokussieren und Standardleistungen auszulagern.